Archiv für die Kategorie ‘wetter’

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Rund um den Schirm

August 7, 2007

Schirme gibt es schon seit Urzeiten, wie wir auf Skulpturen und Malereien sehen können. Sie dienten ausschließlich dem Schutz vor der Sonne und waren den Herrschenden vorbehalten. In Assyrien war nur der König im Besitz dieses Utensils, während in anderen Ländern wie Ägypten, Persien und Indien auch wichtige Persönlichkeiten Schirme besaßen, die von Sklaven getragen wurden.

Jahrhundertelang blieb der Schirm ein Herrschaftssymbol. Besonders in Asien wurde das Ansehen eines Königs an der Anzahl oder Etagen seiner Schirme gemessen. Außerdem gab es einen Bezug zur Religion. In Ägypten war der Glaube verbreitet, daß die Göttin Nut mit ihrem Körper die ganze Erde schützt. Um sich den Schutz der Göttin zu sichern, führte man ein „mobiles Dach“ mit sich. Chinesen und Inder sahen in dem geöffneten Schirm das Himmelsgewölbe. Buddhisten sahen in ihm das Symbol für Buddha und schmückten ihre religiösen Gebäude mit Schirmen.

Auf dem Handelsweg kam der Schirm auch nach Griechenland. Bei religiösen Feiern wurde er zuerst über die göttlichen Statuen gespannt. Später ließen die Damen der Gesellschaft ihre Schirme von den Sklaven tragen, aber kein Mann benutzte dieses Teil.

Weiter ging die Verbreitung nach Rom. Schirme wurden von der katholischen Kirche sofort als Statussymbol für die Würdenträger übernommen. Jeder Rang bekam eigene Farben.

Der Beginn der Verwendung als Regenschirm hatte wahrscheinlich in China seinen Ursprung. Die Damen dort hatten die verblüffende Idee, ihre Papierschirme zu ölen oder zu wachsen, um so vor plötzlichen Regenschauern geschützt zu sein. Die übrige Welt, so auch unsere Met trinkenden germanischen Vorfahren, bekamen von alledem nichts mit. Ihnen genügte der Helm oder die Fellmütze.

Heute gilt: Kein Regen ohne Schirm und Sonne unter’m Schirm genießen … KLICK HIER …

(Quelle: Herbstblatt Nr. 33)

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Hitzefrei

August 5, 2007

Auch wenn die Temperaturen über 30 Grad klettern: Hitzefrei kann man nicht einklagen.
 
Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen den Vorschriften zufolge „im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden“. Als angemessen wird laut dem Sprecher des Bundesarbeitsgerichts eine Raumtemperatur von 26 Grad Celcius angesehen. „Einklagen kann man diese aber nicht, weil es keine Sollvorschrift ist“, sagte er. Arbeitnehmer könnten sich aber bei der Anschaffung von Rollos, Ventilatoren oder einer Klimaanlage darauf berufen.

Höchstrichterliche Urteile zum Thema Hitze am Arbeitsplatz fehlen nach Aussagen der obersten Arbeitsrichter bislang. KLICK HIER …